23.09.22
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Die Zürcher Freilager AG legt grossen Wert auf die Einhaltung der Gesetze, Richtlinien und Reglemente unter Berücksichtigung bestehender "best practice" Ansätzen. Die Überwachung der Einhaltung der Corporate Governance ist dabei Sache der Geschäfts-leitung. Die Geschäftsleitung der Zürcher Freilager AG überwacht die Gesamtheit aller Regeln, Vorschriften, Werte und Grundsätze und gleicht diese periodisch mit ihrer Aktionärin ab.
Datenschutz-Bestimmungen
Die Zürcher Freilager AG hält sich an die Grundsätze und Regeln des Schutzes von Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Sie bezieht sich hierbei auf die, jeweils aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Code of conduct / Ethikcodex
Die Mitarbeitenden der Zürcher Freilager AG bewegen sich eigenverantwortlich und selbständig im Rahmen der von der Geschäftsleitung gesetzten Regeln und Kompe-tenzen der jeweils gültigen Kompetenzordnung. Transparenz, Ehrlichkeit und eine offene Fehlerkultur sind in der Arbeitsausübung eine Selbstverständlichkeit. Verantwortung und Achtung gegenüber Mensch und Umwelt sind elementare Grundsätze für die Zürcher Freilager AG. Dabei legt sie Wert auf die Beachtung von rechtlichen Rahmenbeding-ungen, rechtmässiges und ethisches Verhalten jedes Einzelnen, Loyalität, fairer und respektvoller Umgang mit Mitarbeitenden, Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, des Alters oder einer bestimmten Rassen- oder Religionszugehörigkeit, umweltbewusstes Handeln, Professionalität, Sorgfalt und Verlässlichkeit in allen Geschäftsbeziehungen.
Anti Bestechungs- und Anti Korruptionsmassnahmen
Die Zürcher Freilager AG bekennt sich, ihre Geschäfte auf ehrliche und ethische Weise zu führen. Sie verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption und verpflichtet sich, in all unseren Betrieben und Geschäftsbeziehungen professionell, fair und integer zu handeln sowie wirksame Systeme zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption zu implementieren und durchzusetzen.
Einhaltung der Grundsätze gegen Geldwäscherei
Die Zürcher Freilager AG setzt sich für die Verhinderung von Geldwäscherei ein und ist bestrebt alle Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei sowie alle relevanten Vorschriften und Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei einzuhalten.
Whistleblowing
Die Whistleblowing-Richtlinie der Zürcher Freilager AG soll die Meldung von Fehlver-halten im Geschäftsbereich der Zürcher Freilager AG erleichtern. Die Richtlinien und Verfahren für Whistleblowing richten sich an alle Vertragspartner und Mitarbeiter der Zürcher Freilager AG.
Über den untenstehenden Link haben Sie die Möglichkeit eine Meldung an die externe Integrity Plattform* zu übermitteln oder Fragen beantworten zu lassen. Alle Meldungen laufen über einen sicheren externen Server und sind weder von der Zürcher Freilager AG noch mit ihr verbundenen Unternehmen einsehbar. Die Daten werden verschlüsselt und direkt an den externen Vertrauensanwalt zur Bearbeitung gesendet:
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unabhängige externe stelle
Die Meldung von Verstössen und das Geben von Hinweisen kann auch direkt an die unabhängige externe Stelle erfolgen:
Oscar Amstad
lic. iur., Rechtsanwalt - Partner
Ruoss Vögele Rechtsanwälte
Kreuzstrasse 54/ Postfach
8032 Zürich
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amstad
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