100 Jahre
Zürcher Freilager

Die Zürcher Freilager AG feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Und der Embraport in Embrach blickt auf eine 50-jährige Geschichte zurück.



Jubiläumsbuch Zürcher Freilager AG

Begeben Sie sich auf eine abwechslungsreiche Zeitreise durch die 100-jährige Geschichte der Zürcher Freilager AG.

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Jubiläumsfeier

Jubiläumsanlass 100 Jahre Zürcher Freilager AG


Am 5. Oktober 2023 hat im Embraport in Embrach ein festlicher Anlass zum 100-jährigen Bestehen der Zürcher Freilager AG stattgefunden. In Anwesenheit von Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Vorsteherin Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich, Nationalrätin Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, und weiteren Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wurde auch der 50. Geburtstag des Embraport gefeiert. Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departments für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), betonte in seiner Video-Botschaft den Stellenwert einer effizienten und nachhaltigen Logistik für die globale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

1923

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

Zürcher Freilager
1925

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1929

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1939–1945

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1955

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1960

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1966

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1972

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

1989

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

Zürcher Freilager
2007–2008

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

2010–2012

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

Zürcher Freilage
2013

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

Zürcher Freilager
2016

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

2018

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

2022

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.

Zürcher Freilager
2023

Die Zürcher Handelskammer ergreift die Initiative zur Gründung der Zürcher Freilager AG. Zweck der Zürcher Freilager AG ist es, den Handel und Transithandel über Zürich zu fördern. Das Freilagergebiet zählt zolltechnisch zum Ausland. Waren können unverzollt eingelagert werden, unabhängig davon, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder als Transitware weitertransportiert werden. 

Zur Gründerzeit der Zürcher Freilager AG ist Albisrieden − der spätere Standort des Freilagers − noch eine selbständige Gemeinde. Die Eingemeindung in die Stadt Zürich findet erst 1934 statt.